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Schutzkonzept Gültig Ab 01. März 2021

Schutzkonzept gültig ab 01. März 2021

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 24. Februar Lockerungen der bestehenden Massnahmen für den Sport- und Freizeitbereich bekannt gegeben.

Ab Montag 1. März 2021

  • gelten für Sportaktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Jahrgang 2001 und jünger keine Einschränkungen im Trainingsbetrieb, weder drinnen noch draussen.
  • ist das Training für Personen mit Jahrgang 2000 und älter mit maximal 15 Personen im Freien gestattet.

Nächste Öffnungsschritte sollen am 22. März 2021 erfolgen, sofern die epidemiologische Lage dies erlaubt.

Das aktuelle Schutzkonzept findet ihr hier. Bitte lest es sorgfältig durch. Wir danken euch für die Einhaltung der Bestimmungen.

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